So werden Sie Mitglied. Die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband erfolgt immer über einen Regionalverband. Mit der Mitgliedschaft haben Sie Anspruch auf alle Leistungen des DTKV und TKVB.

 

TKV-SOB ist ein Berufsverband, deshalb ist für die Aufnahme eine abgeschlossene Ausbildung als Musiker oder einem anderen musikalischen Beruf erforderlich. Personen, die über eine nachweislich entsprechende fundierte Qualifikation und erfolgreiche berufliche Praxis verfügen, können in Ausnahmefällen ebenfalls aufgenommen werden. Dabei ist eine professionelle, hauptberufliche Tätigkeit in diesem Musikberuf unabdingbar. Im Zweifelsfall berät ein Gremium des TKVB (z.B. Ausschuss Popularmusik) über die Qualifikation und Aufnahme. Fortgeschrittene Musikstudenten können ebenfalls Mitglied werden.

Unsere Mitglieder sind:
Freiberufliche oder fest angestellte professionelle Berufsmusiker als Interpreten, Dirigenten, Komponisten, Musikpädagogen, Schulmusiker, Musikwissenschaftler, Opernsänger, Orchestermusiker, Kammermusiker, Solisten, Lehrkräfte, Jazzmusiker, Kirchenmusiker, Chorleiter, Chorsänger, Notensetzer, Tontechniker, Musiktherapeuten…

Aufnahmeantrag

Satzung vom TKV-SOB

Unsere Mitglieder können sich und ihre Angebote unter suchen/buchen vorstellen.

Antrag auf Website-Eintrag

Mitgliedsbeitrag:
jährlich 85,-- € ermäßigt 55,-- € (Studenten, Partner)
Der Mitgliedsbeitrag wird am 1. April jeden Jahres per Lastschrift abgebucht und ist steuerlich voll absetzbar.

Aufnahmeantrag bitte an die Geschäftsstelle senden:

Bankverbindung
Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE59 7116 0000 0009 2114 70
BIC: GENODEF1VRR